Lohnmosterei
Saftherstellung in NRW
Wir versaften ihre Äpfel und Birnen zu Saft!
Apfelgutschriften aus 2025 müssen bis zum
20.12.2025 eingelöst werden!
Danach verfallen diese!
Information zur Saftherstellung
Den Saft vom eigenen Obst zu bekommen, ist leider nicht möglich!
Diese Preise und Rückgabesätze gelten bei Sorte gegen Sorte.
Bei Abnahme anderer Fruchtnektare und Säfte vergüten wir, bei gleicher Flaschenanzahl, für das angelieferte Obst 0,15 EUR je Flasche auf den normalen Verkaufspreis.
Die Obstgutschriften müssen bis zum 20.12.2025 eingelöst werden und sind bei der Saftabholung unbedingt vorzulegen.
Ein späteres Einlösen ist nicht mehr möglich und die Gutschriften verfallen. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.
Der Kunde kann neben dem Mostobst auch die erforderlichen Pfandflaschen und Kisten mitliefern.
Brauchbar sind 0,7 ltr-VdF-Schraubverschlußflaschen im 12er Kasten.
Extrem stark verschmutzte und beschädigte Flaschen werden zurückgewiesen.
Fehlendes Leergut kann bei uns zu folgenden Pfandpreisen bezogen werden:
Fehlendes Leergut wird gegen Pfand bezogen:
PREISLISTE Saftherstellung, Lohnmosterei
| Sorte | KG Ergebnis in Flaschen | Einzelpreis pro Flasche | gültig ab |
|---|---|---|---|
| Äpfel | 5 kg = 4 Flaschen Apfelsaft „klar“ 50 kg = 40 Flaschen Apfelfsaft „klar“ | á 0,85EUR á 0,85EUR | 01.08.2024 |
| Äpfel | 5 kg = 4 Flaschen Apfelsaft „trüb“ 50 kg = 40 Flaschen Apfelsaft „trüb“ | á 0,85EUR á 0,85EUR | 01.08.2024 |
| Birnen | 5 kg = 4 Flaschen Birnensaft „trüb“ 50 kg = 40 Flaschen Birnensaft „trüb“ | á 0,95EUR á 0,95EUR | 01.08.2024 |
| Äpfel / Birnen | 50 Kg = 8 Flaschen Apfel / Birnensaft klar/trüb | keine Zuzahlung - nur der Pfand wird berechnet. | 01.08.2024 |
| Menge der Rückgabe | Rückgabe Preis |
|---|---|
| Plastikkasten mit 12 Schraubverschlußflaschen | a´ 3,30 EUR |
| 1 Schraubverschlussflaschen | á 0,15 EUR |
| 1 Kiste | á 1,50 EUR |
Bitte behandeln Sie das Leergut pfleglich und halten Sie es sauber!
Die Saftherstellung, auch Lohnmosterei genannt, verarbeitet Ihre Gartenfrüchte zu köstlichen und wertvollen Fruchtsäften und Fruchtnektaren.
Zur Verarbeitung werden je nach Jahreszeit angenommen: Rhabarber, Äpfel und Birnen. Wichtig für die Herstellung von wohlschmeckenden Fruchtsäften ist, dass nur reifes, gesundes, sauberes und frisches Obst zur Verarbeitung angeliefert wird.
Angefaultes und unreifes Obst ist von der Anlieferung auszusortieren!