Lohnmosterei

Saftherstellung in NRW

Wir versaften ihre Äpfel und Birnen zu Saft!

Saftherstellung - Lohnmosterei
Lohnmosterei – Saftherstellung

Apfelgutschriften aus 2025 müssen bis zum
20.12.2025 eingelöst werden!

Danach verfallen diese!

Information zur Saftherstellung

Den Saft vom eigenen Obst zu bekommen, ist leider nicht möglich!

Diese Preise und Rückgabesätze gelten bei Sorte gegen Sorte.
Bei Abnahme anderer Fruchtnektare und Säfte vergüten wir, bei gleicher Flaschenanzahl, für das angelieferte Obst  0,15 EUR je Flasche auf den normalen Verkaufspreis.

Die Obstgutschriften müssen bis zum 20.12.2025 eingelöst werden und sind bei der Saftabholung unbedingt vorzulegen.

Ein späteres Einlösen ist nicht mehr möglich und die Gutschriften verfallen. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.

Der Kunde kann neben dem Mostobst auch die erforderlichen Pfandflaschen und Kisten mitliefern.
Brauchbar sind 0,7 ltr-VdF-Schraubverschlußflaschen im 12er Kasten.

Extrem stark verschmutzte und beschädigte Flaschen werden zurückgewiesen.
Fehlendes Leergut kann bei uns zu folgenden Pfandpreisen bezogen  werden:

Fehlendes Leergut wird gegen Pfand bezogen:

PREISLISTE Saftherstellung, Lohnmosterei

SorteKG
Ergebnis in Flaschen
Einzelpreis
pro Flasche
gültig ab
Äpfel 5 kg = 4 Flaschen Apfelsaft „klar“

50 kg = 40 Flaschen Apfelfsaft „klar“
á 0,85EUR

á 0,85EUR
01.08.2024
Äpfel 5 kg = 4 Flaschen Apfelsaft „trüb“

50 kg = 40 Flaschen Apfelsaft „trüb“
á 0,85EUR

á 0,85EUR
01.08.2024
Birnen 5 kg = 4 Flaschen Birnensaft „trüb“

50 kg = 40 Flaschen Birnensaft „trüb“
á 0,95EUR

á 0,95EUR
01.08.2024
Äpfel / Birnen50 Kg = 8 Flaschen

Apfel / Birnensaft klar/trüb
keine Zuzahlung -
nur der Pfand wird berechnet.
01.08.2024
Menge der RückgabeRückgabe Preis
Plastikkasten mit 12 Schraubverschlußflaschen a´ 3,30 EUR
1 Schraubverschlussflaschen á 0,15 EUR
1 Kisteá 1,50 EUR

Bitte behandeln Sie das Leergut pfleglich und halten Sie es sauber!

Die Saftherstellung, auch Lohnmosterei genannt, verarbeitet Ihre Gartenfrüchte zu köstlichen und wertvollen Fruchtsäften und Fruchtnektaren.

Zur Verarbeitung werden je nach Jahreszeit angenommen: Rhabarber, Äpfel und Birnen. Wichtig für die Herstellung von wohlschmeckenden Fruchtsäften ist, dass nur reifes, gesundes, sauberes und frisches Obst zur Verarbeitung angeliefert wird.

Angefaultes und unreifes Obst ist von der Anlieferung auszusortieren!